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das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Das bedeutet für Sie:

Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die bis zum 10.09.2009 im Besitz

einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in

den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im

Führerschein eintragen lassen.

Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) /

nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung

absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen

(Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).

Wir werden Ihnen diese Weiterbildungsmaßnahmen anbieten!

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