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+++ NEWS +++ NEWS +++ NEWS +++ NEWS +++ NEWS +++ NEWS +++ das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Das bedeutet für Sie: Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die bis zum 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen. Berufseinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) / nach dem 10.09.2009 (für Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation). Wir werden Ihnen diese Weiterbildungsmaßnahmen anbieten! |
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